Entschädigungsrechner für Flüge

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Dir stehen möglicherweise zu

250 €

Pro Passagier, nach der EU-Verordnung 261/2004.

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Die EU-Regeln gelten für Abflüge aus der EU, Island, Norwegen und der Schweiz sowie für Ankünfte dort mit einer Airline mit Sitz in der EU. Entfernungsbeispiele: Frankfurt–Rom kurz, Frankfurt–Athen mittel, Frankfurt–New York lang. Nur zur Orientierung, keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen zur Entschädigung

Wie viel Entschädigung steht mir bei einer Flugverspätung zu?

250 €, 400 € oder 600 € pro Passagier, je nach Entfernung: Bis 1.500 km gibt es 250 €, zwischen 1.500 und 3.500 km 400 € und über 3.500 km 600 €. Auf den längsten Flügen sinkt der Betrag auf 300 €, wenn du drei bis vier Stunden zu spät angekommen bist.

Welche Flüge fallen unter die EU-Regeln?

Jeder Flug ab einem EU-Flughafen, egal mit welcher Airline, sowie Flüge in die EU mit einer Airline mit Sitz in der EU. Island, Norwegen und die Schweiz sind eingeschlossen. Die Entschädigung gibt es pro Passagier, nicht pro Buchung, und der Ticketpreis spielt keine Rolle.

Wie groß muss die Verspätung sein?

Drei Stunden oder mehr, gemessen an dem Zeitpunkt, an dem sich am Endziel die Flugzeugtüren öffnen – nicht an der Abflugverspätung. Ein Flug, der vier Stunden zu spät startet, aber in der Luft Zeit aufholt, qualifiziert sich unter Umständen nicht.

Wann muss die Airline nicht zahlen?

Bei außergewöhnlichen Umständen. Unwetter, Fluglotsenstreiks, Sicherheitswarnungen und Flughafenschließungen befreien die Airline von der Zahlung. Technische Defekte, Personalmangel und Überbuchung nicht – dafür ist die Airline selbst verantwortlich, und genau das sind die häufigsten Ursachen.

Was gilt, wenn mein Flug annulliert wurde?

Es gelten dieselben Beträge, wenn die Airline dich weniger als 14 Tage vor Abflug informiert hat. Außerdem steht dir eine Erstattung oder ein Ersatzflug zu – und zwar zusätzlich zur Entschädigung, nicht stattdessen.

Gelten diese Regeln auch nach der Reform 2026?

Ja. Die im Juni 2026 vereinbarte Reform hat die Beträge und die Drei-Stunden-Grenze nicht verändert. Die wichtigste Änderung betrifft das Handgepäck: Ein kostenloses Kabinengepäckstück muss im Grundtarif enthalten sein, dieser Teil gilt aber erst ab 2027.

Was gilt für Flüge von und nach Großbritannien?

Nahezu identische Regeln gelten nach britischem Recht, mit Beträgen von 220, 350 und 520 Pfund statt Euro. Die Entfernungsstufen und die Drei-Stunden-Grenze sind gleich.

Wie lange kann ich rückwirkend fordern?

Jahre, in den meisten Ländern. Die Frist wird national festgelegt und reicht von zwei Jahren in manchen Staaten bis zu sechs in anderen. In Deutschland gilt in der Regel die dreijährige Verjährungsfrist, gerechnet ab Ende des Jahres. Liegt der Flug in den letzten zwei Jahren, ist er fast sicher noch einforderbar – eine alte Bordkarte lohnt also einen Blick.

Verfällt mein Anspruch durch einen Gutschein oder eine kostenlose Mahlzeit?

Nein. Mahlzeiten, Getränke, Telefonate und ein Hotel sind Betreuungsleistungen, die dir die Airline bei langer Verspätung ohnehin schuldet. Auch ein Kulanzgutschein ersetzt die Entschädigung nicht – es sei denn, du hast etwas unterschrieben, das ihn als vollständige Abgeltung akzeptiert. Lies also genau, bevor du unterschreibst.

Kostet es etwas, eine Entschädigung zu fordern?

Nicht, wenn du es selbst machst. Ein Schreiben an die Airline ist kostenlos, und nationale Schlichtungs- und Aufsichtsstellen bearbeiten Beschwerden ohne Kosten. Fluggastrechte-Portale behalten einen Teil der Auszahlung, meist 25–35 %, und übernehmen dafür die Durchsetzung und das Risiko.

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